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Ich will die Scheidung einreichen – Welche Unterlagen für die Trennung nötig sind

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Welche Unterlagen sind für die Scheidung nötig?

Ein Schritt, der vielen schwer fällt und dennoch manchmal unausweichlich ist: Die Scheidung einreichen.

Welche Vorbereitungen müssen getroffen werden, damit die Scheidung eingereicht werden kann? Ist dafür ein Anwalt nötig? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden? Und kann das Trennungsjahr umgangen werden?


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Die Scheidung – Viele Fragen rund um den Scherbenhaufen

Ist die Ehe gescheitert, steht für viele fest, dass sie mit dem Ehepartner nicht mehr ihr restliches Leben verbringen wollen. Es kommt zur Trennung und schlussendlich auch zur Scheidung. Doch was ist für diesen Schritt eigentlich nötig?

Die erste Aufgabe besteht darin, sich einen guten Anwalt zu suchen. Ohne einen Anwalt ist eine Scheidung nicht möglich, da nur dieser den Antrag auf eine Scheidung vor dem Gericht stellen kann!

Für den offiziellen Antrag auf eine Scheidung sind folgende Unterlagen unbedingt notwendig:

  • Die Heiratsurkunde:
    Bei dieser kann entweder das Original oder eine beglaubigte Kopie mitgebracht werden. Ist die Heiratsurkunde unauffindbar, kann beim Standesamt, bei dem damals geheiratet wurde, eine neue angefordert werden, diese kostet jedoch Geld.
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder:
    Bitte ebenfalls als Original oder beglaubigte Kopie
  • Ehevertrag und andere Vereinbarungen sollten ebenfalls mitgebracht werden
  • Schriftliche Vollmacht, dass der Anwalt den Antragsteller vor Gericht vertreten darf

Daneben muss der Antragsteller auch Angaben zu sich selbst und der Wohnsituation machen. Hierzu gehört, ob die Partner noch zusammenleben, wo sich die gemeinsame Wohnung befindet und wann die Trennung stattgefunden hat.

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Die Scheidung und das Trennungsjahr

Auch bei dem Trennungsjahr handelt es sich um etwas, wie bei dem Anwalt, das nicht umgangen werden kann. Die Noch-Ehepartner müssen ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben, damit sie voneinander geschieden werden können.

In der Theorie hat das Jahr den Sinn und Zweck, dass beide genügend Bedenkzeit haben, ob sie sich mit ihrer Entscheidung wirklich sicher sind. In der Praxis empfinden meist jedoch beide das Trennungsjahr als ein notwendiges Übel, da für sie feststeht, dass sie die Ehe nicht weiter fortführen möchten.

Dennoch kann auch das Trennungsjahr für sinnvolle Angelegenheiten genutzt werden, so beispielsweise, wenn es Uneinigkeiten beim Sorgerecht oder bei der Vermögensverteilung gibt. Diese Vereinbarungen müssen jedoch notariell beglaubigt werden, damit sie nach dem Trennungsjahr als gültige Scheidungsfolgevereinbarungen anerkannt werden.

Weiterhin sollten beide Noch-Ehepartner sich mit ihren Versicherungen auseinandersetzen. Gibt es gemeinsame Versicherungen? Ist einer von beiden über die Familienversicherung krankenversichert? Dann wird es an der Zeit, sich nach einer neuen Krankenkasse und anderen Versicherungen zu erkundigen.

Das Trennungsjahr beginnt dann, wenn einer von beiden mitteilt, dass er die Ehe beenden möchte und beide voneinander getrennt leben. Diese Trennung muss nicht beim Anwalt oder Gericht angemeldet werden.

Dennoch kann auch dieser Beginn des Trennungsjahres ein Problem werden, nämlich dann, wenn die Scheidung nicht einvernehmlich vonstattengeht. Behauptet der andere Ehepartner, dass die Trennung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattgefunden hat oder es gar keine gibt, ist der Antragsteller der Scheidung in der Beweispflicht. Sinnvoll kann es somit sein, zu Beginn der Trennungsphase die Trennung schriftlich mitzuteilen, welche dann von beiden Seiten unterschrieben wird.

Das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus/ der gemeinsamen Wohnung

Für das Trennungsjahr ist es nicht unbedingt erforderlich, dass einer von beiden aus dem gemeinsamen Haus oder der Wohnung auszieht. In diesem Fall müssen jedoch getrennte Bereiche bestehen, zudem verkompliziert ein gemeinsames Wohnen in einem Haus oder einer Wohnung es dem Richter, das Trennungsjahr nachvollziehen und anerkennen zu können.

Nötig sind für das Trennungsjahr im gleichen Haus getrennte Schlafzimmer, auch das Wohnzimmer darf nicht mehr von beiden genutzt werden. Einzig Küche und Badezimmer gelten als Gemeinschaftsräume, welche auch während des Trennungsjahres von beiden im gleichen Haus aufgesucht werden.

Genauso wichtig ist eine wirtschaftliche Trennung. Hierfür muss die Haushaltskasse aufgelöst werden. Auch kleine Aufgaben, wie das Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen oder Putzen für den anderen müssen wegfallen.

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All diese Kleinigkeiten einzuhalten fällt nicht leicht, doch dies wird auch nicht vom Gericht überprüft. Stattdessen zählen lediglich die Aussagen beider. Sind sich die Ehegatten einig und versichern vor Gericht, dass alles nach den Regeln erfolgt ist, kann die Scheidung ohne Probleme vollzogen werden. Doch auch hier wird es schwierig, wenn einer der beiden nicht einverstanden ist und erklärt, dass es im gemeinsamen Haus wieder Annäherungen gegeben habe.

Da das Trennungsjahr als die Phase gilt, in der beide nochmals ein Jahr Bedenkzeit haben, ob sie wirklich die Scheidung möchten, sind auch Annäherungsversuche bis zu einem gewissen Grad möglich. Dauern diese nicht über drei Monate an, kann das Trennungsjahr wie geplant durchgeführt werden. Führend beide jedoch wieder für sechs Monate eine Beziehung und beschließen danach, sich doch trennen zu wollen, muss das Trennungsjahr erneut von Beginn an eingegangen werden.

Während des Trennungsjahres hat diejenige Person, die weniger verdient, Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieses Recht erlischt jedoch mit dem Tag der rechtsgültigen Scheidung. Trennungsunterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden. Aus diesem Grund sollte derjenige, der weniger verdient, nicht viel Zeit verstreichen lassen, sondern sofort der Anspruch auf Trennungsunterhalt per Anwalt geltend gemacht werden.

Durch die Trennung ändert sich die Steuerklasse!

Werden beide Ehepartner gemeinsam steuerlich veranlagt, erhält derjenige, der besser verdient, erhebliche Steuervorteile, während derjenige, der weniger verdient, keine Freibeträge hat. Daher kann der geringer Verdienende beim Finanzamt eine getrennte Veranlagung und einen Wechsel der Steuerklasse beantragen.

Der geringer Verdienende erhält dadurch hohe Steuerrückzahlungen, während derjenige, der besser verdient, eine hohe Summe an Steuern nachzahlen muss. Da die Nachteile für den Besserverdienenden extrem hoch sind, hast dieser das Recht vom geringer verdienenden Partner einzufordern, dass dieser der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung zustimmt, er jedoch die dadurch entstehenden Nachteile des geringer Verdienenden ausgleiche muss (dies geschieht in der Regel durch den Trennungsunterhalt).

Ist das Trennungsjahr abgeschlossen, folgt ab dem 01.01 der Wechsel in eine neue Steuerklasse. Der besser Verdienende hat nun durch die neuen Berechnungen einen wesentlich geringeren Nettolohn, während der Nettolohn des schlechter Verdienenden ansteigt. Durch die neue finanzielle Situation wird jedoch auch der Anspruch auf Kindesunterhalt wieder neu berechnet.

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Gemeinsamer Anwalt, wenn beide die Scheidung einreichen möchten?

Viele Noch-Ehepartner, die die Scheidung einreichen möchten, entschließen sich dazu, nur einen Anwalt zu beauftragen. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass dadurch weniger Kosten für den Anwalt anfallen, als beide sich einen eigenen Anwalt suchen.

Dies funktioniert jedoch nur, wenn beide sich in allen Punkten einig sind, auch bei finanziellen Angelegenheiten. In der Praxis ist dies jedoch selten der Fall. Kommt es zu Streitigkeiten bezüglich Unterhalt und anderen Forderungen, vertritt der Anwalt immer nur einen Klienten, nämlich diejenige Person, die bei ihm die Scheidung eingereicht hat. Denn dem Anwalt ist es verboten, zwei widerstreitende Interessen zu vertreten.

Ähnlich, wie wenn bei einem Nachbarschaftsstreit sich auch beide Parteien einen eigenen Anwalt suchen, sollte dies daher auch bei der Scheidung der Fall sein, schließlich haben beide ein Interesse daran, finanziell für sich das Bestmögliche herauszuholen.

Natürlich ist es möglich, dass die Scheidung mit nur einem Anwalt (jedoch kein gemeinsamer, sondern nur dem Anwalt des Antragstellers) vollzogen wird, dies kann jedoch erhebliche Nachteile für den anderen nach sich ziehen, da dieser dann keine rechtliche Beratung bekommt. Auch vor Gericht wird diese Person dann von keinem Anwalt vertreten, Anträge können ebenfalls nicht gestellt werden. Aus diesem Grund ist es unvermeidbar, dass beide sich, getrennt voneinander, rechtlichen Beistand suchen.

Wer die Scheidung einreichen möchte, muss sich darauf gefasst machen, dass vieles auf ihn zukommt. Neben erheblichen finanziellen Kosten darf auch die emotionale Belastung nicht unterschätzt werden.

Hier ist es ratsam, sich regelmäßig mit anderen Leuten zu treffen, die ebenfalls eine Scheidung hinter sich haben, oder die immer ein Offenes Ohr für die Sorgen und Probleme haben. Auch, wenn die Scheidung eine harte Zeit ist, geht es danach wieder eines Tages bergauf. Du kommst mit der Trennung einfach nicht zurecht? Die Scheidung und die Trennung von den Kindern kosten dich psychisch den letzten Nerv, und du kannst einfach nicht mehr? In einem Flirtcoaching berät dich unser Liebesexperten-Team und gibt dir Tipps, wie du mit deiner privaten Situation am besten umgehst.

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