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Hygienekonzept

Unsere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2

Uns liegt der Schutz und die Gesundheit von Seminarteilnehmern, unbeteiligten Passanten, Übungspartnern sowie Mitarbeitern sehr am Herzen, deswegen verpflichten wir uns zu folgenden Maßnahmen und fordern an unseren Angeboten Beteiligte auf sich zur Sicherheit aller strengstens an folgende Regeln zu halten. 

In dem Zusammenhang bitten wir sich hier zum neuartigen Corona-Virus auf der Seite des Robert-Koch Instituts und über aktuelle Regelungen bei lokalen Behörden zu informieren.

1. Begrenzung der Teilnehmerzahl und Wahrung des Abstandsgebotes:

a) TEILNAHMELIMIT

Wir steuern die Anzahl der Teilnehmenden und gewährleisten in Kleingruppen nicht nur einen höheren individuellen Lernerfolg, sondern vorrangig die Gesundheit aller Menschen in der Pandemie 2020.

b) MINDESTABSTAND

Bei unseren Gruppenangeboten wird die Teilnehmerzahl so begrenzt, dass der
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden eingehalten wird.

c) VERZICHT AUF BERÜHRUNGEN

Körperkontakt zwischen den Teilnehmenden,  Gruppenanleitenden, Flirtpartnern sowie Unbeteiligten ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und im besten Fall nach Möglichkeit ganz zu vermeiden.

D) AERSOL-KONZENTRATION VERMEIDEN

Seminarübliche Übungen und Aktivitäten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie z.B. Singen oder Übungen aus dem Stimmtraining und Lachyoga, sind in geschlossenen Räumen zu unterlassen. Werden Aktivitäten, die zu vermehrtem Aerosolausstoß führen im Freien ausgeübt, ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

2. Regelung von Besucherströmen:

a) GEWÄHRLEISTUNG VON KONTAKTVERFOLGUNG

Eine Anmeldung zum Gruppenangebot ist erforderlich. Wir übernehmen keine Haftung für falsche Adressangaben, diese sind von den Teilnehmenden korrekt anzugeben, damit im Falle eines SARS-CoV-2 Ausbruchs ein Nachvollziehen von Infektionsketten möglich ist.

b) ABSTANDSMARKIERUNGEN

Entsprechende Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes an Eingängen sind einzuhalten.

c) BEFOLGEN VON EINBAHNREGELUNGEN

Soweit möglich sind Einbahnregelungen zu befolgen, dies bezieht sich vor allem auf Wartebereiche (z.B. Einlass, Garderoben und Sanitärräume nach DIN 18040)

3. Personenbezogene Einzelmaßnahmen:

a) SYMPTOME ERNST NEHMEN

Personen mit respiratorischen Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an dem
Gruppenangebot zu verwehren.

b) MASKE TRAGEN

Gruppenanleitende sowie -teilnehmende sollten in geschlossenen Räumen, wenn diese nicht sitze eine Mund-Nasen Bedeckung tragen.

c) HINWEISE DES BZgA BEACHTEN

Für Gruppenanleitende und -teilnehmende geltenden die vom BZgA empfohlenen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeiner Regeln des Infektionsschutzes wie Husten- und Niesetikette, gründliche Händehygiene, Abstandsregelung etc.)

d) HANDHYGIENE

Alle Personen müssen sich vor der Nutzung des Gruppenangebots die Hände desinfizieren oder ordnungsgemäß waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind durch den Anbieter des Gruppenangebotes vorzuhalten.

e) KONTAKTDATEN

Die Kontaktdaten aller bei dem Gruppenangebot anwesenden Personen werden zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.

d.) INFORMATIONSGEBOT

Über lokal geltende Verhaltensregeln und Satzungen haben sich alle Beteiligten zu informieren (etwa Alkoholverbote, Sperrstunden, erlaubte Gruppengroßen). Zudem sind

4. Einrichtungsbezogene Maßnahmen:

a) REINIGUNG VON KONTAKTFLÄCHEN

Kontaktflächen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.

b) SANITÄRHYGIENE

Die Sanitäranlagen sollten nach Möglichkeit regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel desinfiziert werden.

c) BEFOLGUNG VON GASTRONOMIE VORGABEN

Bei einer Bewirtung sind die entsprechenden Vorgaben des Gastgewerbes oder der Tagungsstätte genaustens zu befolgen. Sollte es zu mehrfachen absichtlichen verstoßen kommen, behalt sich die Seminarleitung einen Ausschluß vom Gruppenangebot vor.

d) LÜFTEN UND LUFTZIRKULATION

Um die Belastung in den Innenräumen mit Aerosolen zu minimieren sind die Räumlichkeiten nach Möglichkeit regelmäßig gründlich zu lüften. Zudem wird, falls Möglich und im Wohlsein aller sich im Raum befindlichen Menschen für eine dezente Luftzirkulation gesorgt, um eine Sättigung der Luft durch Aerosole zu verhindern.

e) ALLGEMEINER HYGIENEKONSENS

In Sanitär-, Gemeinschafts- und Eingangsbereichen sind zur Verfügung gestellte Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher auch wirklich zu nutzen.

5. Grundsätzlich gilt:

a) HYGIENEAUFTRAG

Für die Einhaltung der Regelungen ist die Seminarleitung sowie die Tagungsstätte verantwortlich. Hygiene bezogene Anweisungen sind dringlichst zu beachten.

b) MITWIRKUNGSGEBOT

Für das Einhalten der genannten Regeln und Vorsichtsmaßnahmen sind alle Anwesenden zur aktiven Mitwirkung und allgemeinen Aufmerksamkeit angehalten.

C.) HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Wir übernehmen keine Haftung für Infektionen mit SARS-CoV-2, die durch unsere Angebote oder im Bezug auf Inhalte aus Videos oder unseren Ratgebern entstanden sind oder sein könnten. Viele der Inhalte sind vor Ausbruch der Pandemie entstanden und sind somit mit gesundem Menschenverstand und gesellschaftlicher Verantwortung zum Wohle aller auf die aktuelle Situation neu zu definieren. Durch Infektionen entstandene Schäden, Arbeitsausfälle oder sonstige Forderungen liegen nicht in unserer Zuständigkeit.

D) GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG

Alle Personen werden gebeten, auch außerhalb der Gruppenangebote die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, um eine schnelle Besserung der aktuellen Pandemie herbeizuführen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen.

Aktueller Stand: 9. Oktober 2020 | Gilt nicht mehr ab dem 02.11.2023