Die Annullierung einer Ehe in Deutschland
Etwas überstürzt und ein wenig liebestrunken hattest du ihr im Eifer des Gefechts einen Antrag gemacht. Es konnte euch beiden nicht schnell genug gehen. Ihr habt den ersten Termin beim Standesamt ausgewählt, der frei gewesen ist und seid binnen weniger Wochen gesetzmäßig verheiratet gewesen.
Mittlerweile merkst du, dass diese Frau, die du geheiratet hast, ein völlig anderer Mensch ist, als du zu Beginn gedacht hast.
Damit eine Ehe annulliert werden kann, müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sei. Bevor du allerdings jetzt aufatmest: Der vorschnelle Entschluss zu heiraten, ein Kinderwunsch oder die Angst, den Partner ansonsten zu verlieren, zählen nicht dazu.
Eine Ehe kann nach deutschem Recht annulliert werden, wenn bestimmte Voraussetzung bereits vor der Ehe für die Eheschließung nicht erfüllt gewesen sind:
- Blutsverwandtschaft
- Verwandtschaft durch Adoption
- Scheinehe
- Doppelehe
- Geschäftsunfähigkeit eines Ehegatten
- Willensmängel beim Entschluss eine Ehe einzugehen
Gehen wir auf diese Punkte im Folgenden etwas näher ein und erläutern diese.
Die Ehe annullieren unter den folgenden Voraussetzungen
Die Blutsverwandtschaft
Nach deutschem Gesetz ist die Ehe zwischen Verwandten gerader Linie verboten. Dies betrifft somit Elternteil-Kind oder auch Großelternteil-Enkelkind. Auch die Ehe zwischen zwei Geschwistern ist nicht erlaubt, selbst wenn die Geschwister nur ein gemeinsames Elternteil haben.
Dieses Verbot gilt auch für zwei Geschwister, bei denen eines der Kinder (oder beide) zur Adoption freigegeben wurden, und diese gesetzlich keine Geschwister mehr sind, aber die dennoch nach wie vor blutsverwandt sind.
Gleichzeitig ist eine Heirat auch zwischen zwei Adoptivkindern verboten, die beide von derselben Familie aufgenommen wurden. Zwar sind diese nicht bluts-, aber rechtsmäßig verwandt.
Wurden etwa zwei Kinder zur Adoption freigegeben und sind, völlig getrennt voneinander groß geworden und haben sich im Erwachsenenalter zufällig kennen und lieben gelernt, kann die Ehe annulliert werden, wenn das Paar nach der Hochzeit herausfindet, dass sie Geschwister sind.
Nach dem Gesetz heiraten dürfen Onkel und Nichte, Neffen und Tanten, Cousine und Cousin oder verschwägerte Menschen.
Die Scheinehe
Eine Scheinehe einzugehen bedeutet, dass bereits bei der Eheschließung selbst vereinbart wurde, dass diese nach Erreichen eines bestimmten Ziels wieder aufgelöst werde.
Die Doppelehe
Die Doppelehe, auch Bigamie genannt, ist in Deutschland nicht erlaubt. Strafbar ist diese übrigens nicht nur für den Partner, der bereits verheiratet ist, sondern auch für denjenigen der eine Person heiratet, die bereits in einer rechtlich anerkannten Ehe lebt. Hier kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen.
Geschäftsunfähigkeit
Von einer Geschäftsunfähigkeit kann z.B dann gesprochen werden, wenn einer der Ehepartner einen gesetzlichen Vertreter hat. Dieser hat auch die Macht, die Ehe annullieren zu lassen.
Neben der dauerhaften Geschäftsunfähigkeit gibt es auch die vorübergehende Geistesstörung, etwa wenn einer der beiden unter Drogen steht oder total alkoholisiert ist.
Willensmangel beim Schließen der Ehe
Von einem Willensmangel während der Eheschließung kann dann gesprochen werden, wenn einer von beiden während der Eheschließung bewusstlos oder einer geistigen Störung unterlegen hat.
Ebenfalls, wenn einer von beiden schlicht nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn einer von beiden der Amtssprache nicht mächtig ist und schlicht nicht wusste, was er da gerade unterschreibt und dahingehend nicht aufgeklärt wurde.
Ebenso wird von „Willensmangel“ gesprochen, wenn der Betroffene nicht den Partner, sondern dessen Zwilling heiratet.
Weiterhin darf die Ehe annulliert werden, wenn der Partner eine unheilbare Krankheit verschweigt, finanziell insolvent ist oder keinen Nachwuchs zeigen kann. Diese Gründe müssen vor dem Partner vor der Hochzeit verschwiegen worden sein!
Diese Aspekte werden auch als arglistige Täuschung bezeichnet. Dies bedeutet: Hätte der Ehepartner vor der Eheschließung gewusst, dass der Partner insolvent ist, unheilbar krank oder unfruchtbar, hätte er denjenigen nicht geehelicht. Kleine Lügen über finanzielle Verhältnisse beispielsweise gelten jedoch nicht als arglistige Täuschung.
Die Zwangsheirat
Die Ehe annullieren ist auch dann möglich, wenn diese nicht freiwillig geschlossen wurde, sondern einer von beiden gezwungen wurde. Dieser Zwang muss nicht vom Partner ausgegangen sein, sondern kann auch durch Dritte verübt worden sein.
Kann ich binnen weniger Stunden die Ehe annullieren?
Viele Menschen glauben, dass nach der Unterzeichnung der Papier eine gewisse Frist gelte, innerhalb welcher die Ehe annulliert werden könne. Etwa innerhalb der ersten 24 oder 48 Stunden, gar innerhalb der ersten zwei Wochen, falls man es sich doch anders überlegen sollte.
Doch ist dem so?
Fakt ist: Die Ehe ist nicht wie ein T-Shirt, das innerhalb der ersten 14 Tage mit Einkaufszettel ohne Problem zurückgegeben werde kann. Es gibt keine Probezeit mit einem Recht auf Rückgabe.
Wer geheiratet hat, hat geheiratet! Egal wie schnell nach Unterschreiben der Papiere die Reue einsetzt, die Ehe ist rechtsgültig und kann nicht einfach annulliert werden.
Was tun, wenn du die Ehe bitterlich bereust?
Die eben genannten Voraussetzungen um eine Ehe annullieren zu können, treffen auf die wenigsten Ehepaare zu.
Folglich bleibt dir nur die rechtsmäßige Scheidung. Bedenke hierbei auch, dass du nicht von heute auf Morgen geschieden bist, sondern dass zudem noch ein Trennungsjahr erfolgen muss. Bis deine Partnerin und dich tatsächlich nichts mehr verbindet, muss also noch einiges an Zeit vergehen.
Die Ehe annullieren ist bei euch nicht möglich gewesen, daher lässt du dich gerade scheiden und lebst im Trennungsjahr? Du bist froh, dass du deine noch-Frau bald los bist und wünschst dir eine neue Partnerin an deiner Seite? Eine Frau, die dich wirklich liebt?
Dann erkundige dich bei uns nach einem Flirtcoaching für Männer. Unsere Flirtprofis zeigen dir, wie es dir gelingt, in deinem Alltag aktiv auf fremde Frauen zuzugehen, sie anzusprechen und mit ihnen in Kontakt zu kommen.
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