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Namensänderung nach Scheidung – Die wichtigsten Fakten

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Kann nach einer Scheidung wieder der Geburtsname angenommen werden?

Vor allem Frauen nehmen häufig bei einer Hochzeit den Namen des Mannes an. Für beide ist es eine schöne Vorstellung, den gleichen Namen zu tragen, insbesondere dann, wenn Kinder in Planung sind.

So romantisch viele diese Vorstellung zunächst finden, so stark leiden manche nach der Scheidung darunter, den Namen des oder der Ex zu tragen. Die Namensänderung nach der Scheidung ist eine Formalität, die eigentlich schnell und einfach erledigt werden kann. Dennoch kommt es häufig zu Problemen, da die Betroffenen oftmals sehr genaue Vorstellungen und Wünsche haben, die nicht einfach so umgesetzt werden können.


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Namensänderung nach Scheidung – Bekomme ich automatisch meinen alten Geburtsnamen zurück?

Nein. Wer bei der Hochzeit den Namen des Partners annimmt, der behält diesen auch nach der Scheidung. Eie Änderung des Nachnamens zum alten Geburtsnamen muss beim Standesamt beantragt werden.

Die Namensänderung kann entweder in dem Standesamt stattfinden, in dem damals die Ehe geschlossen wurde (und wo sich somit auch das Familienbuch befindet) oder in dem Standesamt des aktuellen Wohnsitzes.

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Namensänderung nach Scheidung – Das sind die Voraussetzungen

Um sich von dem Namen des oder der Ex trennen zu können, muss die Scheidung rechtskräftig sein. Das bedeutet, es ist nicht ausreichend, lediglich voneinander getrennt zu leben.


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Viele von uns kennen dieses eine Pärchen, welches schon lange nicht mehr zusammen ist, sogar schon seit Jahren getrennte Wohnungen hat, dennoch ließen sie sich niemals offiziell scheiden. In einem solchen Fall ist die Namensänderung nicht möglich.

Namensänderung nach Scheidung – Diese Unterlagen sind nötig

Ohne einen gültigen Personalausweis kann die Namensänderung nicht vollzogen werden. Alternativ geht auch ein Reisepass. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ist von Nöten (dieser ist beim Standesamt erhältlich).

Daneben müssen der rechtskräftige Scheidungsbeschluss oder aber die Sterbeurkunde des ehemaligen Partners mitgebracht werden.

Namensänderung nach Scheidung – Das sind die Kosten

Für den ehemaligen Ehepartner sind die Kosten sehr gering. Das Standesamt verlangt für die nötigen Beglaubigungen circa 25 Euro. Abschriften aus dem Familienbuch sind für 10 Euro erhältlich.

Hierbei bedenken die frisch Geschiedenen jedoch nicht, dass auch Kosten für den neuen Personalausweis, Reisepass, Führerschein und andere Dokumente fällig werden, schließlich muss auf diesen der neue alte Name ebenfalls vermerkt werden.

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Namensänderung nach Scheidung – Tragen meine Kinder weiterhin den Namen meines Exmannes?

Kinder behalten den Nachnamen, den sie bei der Geburt erhalten haben. Hat die Frau bei der Heirat seinen Namen angenommen und später ein Kind geboren, bekommt das Kind automatisch ebenfalls den Namen des Vaters zugewiesen.

Lässt sich nun die Mutter scheiden, behält das Kind den Nachnamen des Vaters.

Dies kann sich nur dadurch verändern, indem die Mutter erneut heiratet. Doch selbst in diesem Fall erfolg die Änderung des Nachnamens nicht automatisch. Nimmt die Frau den Nachnamen des neuen Mannes an, kann der leibliche Vater um die Einbenennung seines Kindes gebeten werden.

Für eine erfolgreiche Einbenennung des Kindes müssen sowohl das Kind (sofern es bereits fünf Jahre alt ist), als auch der neue Ehemann sowie der ehemalige Ehemann zustimmen. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass das Kind bei der Mutter und dem neuen Ehemann leben muss.

Wurde das Kind unter dem Namen des Exmannes geboren und die Mutter nimmt ihren Mädchennamen wieder an, ist es nicht möglich, dass das Kind ebenfalls den Mädchennamen der Mutter annimmt.

Kann ich von meinem Expartner/ mein Expartnerin fordern, meinen Nachnamen abzulegen?

Hiebei handelt es sich um eine Frage, die sehr viele Menschen beschäftigt. Was, wenn bei der Hochzeit unser Partner unseren Namen angenommen hat, er oder sie nach der Scheidung jedoch keine Anstalten macht, seinen Kindernamen wieder anzunehmen?

Wie der Expartner oder die Expartnerin nach der Scheidung heißt, ist alleine seine/oder ihre Sache. Es kann nicht eingefordert werden, dass er oder sie unseren Namen ablegt.

Im Gegenteil. Heiratet der Expartner oder die Expartnerin neu, ist es sogar möglich, dass der neue Partner den Namen unserer/unseres Ex annimmt und somit unseren Familiennamen trägt.

Wer spezifische Fragen zur Namensänderung nach der Scheidung hat, der sollte sich einen Termin in seinem Standesamt vereinbaren und sich dort in Ruhe beraten lassen. Beachtet werden muss, dass es immer auch Ausnahmeregelungen gibt, die in besonderen Fällen greifen können.

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